| Sonderurlaub & Verdienstausfall |
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Im Jahre 2009 wurde durch die niedersächsische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit wieder eingeführt. Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen, können sich die dadurch entstehenden Defizite erstatten lassen.
Alle Ehrenamtlichen, die im Rahmen der katholischen Jugendarbeit, im Offizialatsbezirk Oldenburg aktiv sind, müssen diese Erstattung beim BDKJ, Landesverband Oldenburg beantragen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind beschränkt, Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. "Wer zuerst kommt, mahlt also auch zuerst". Wer genau eine entsprechende Erstattung beantragen kann, sowie weitere Informationen zur Erstattung sind den Hinweisen des Landesjugendringes Niedersachsen (ljr) zu entnehmen:
Wichtig ist: Bis mindestens vier Wochen VOR der Maßnahme ist entsprechender Bedarf beim BDKJ, Landesverband Oldenburg anzumelden. Nach dieser Anmeldung erfolgt eine Information, ob dem Antrag folge geleistet werden kann, oder ob die Mittel für das Kalenderjahr bereits erschöpft sind. Hier für steht folgendes Formblatt zur Verfügung:
Spätestens einen Monat NACH der Maßnahme ist folgender Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles beim BDKJ, LV Oldenburg einzureichen. Hierfür steht folgendes Formular zum Download:
Zusammengefasst empfehlen wir also folgendes Vorgehen: 1. Stelle Deinen Antrag auf Sonderurlaub. Dazu kannst Du Antragsformular und Anschreiben hier herunterladen. Wenn das erfolgreich verläuft, dann 2. melde Deinen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles rechtzeitig beim BDKJ, Landesverband Oldenburg an. 3. Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit. 4. Beantrage fristgerecht den Verdienstausfall beim BDKJ, Landesverband Oldenburg.
Für weitere Fragen, wende Dich an unsere zuständige Sachbearbeitung oder den geschäftsführenden Referenten. |



