| Zustiftung |
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Die katholischen Kinder- und Jugendverbände im Oldenburger Land blicken auf eine mehr als 50-jährige Tradition zurück. In dieser Zeit haben sich die Angebote und Aufgaben mit den Herausforderungen verändert. Wenn Sie dazu beitragen möchten, dass die Kinder- und Jugendverbände ihre Aufgaben auch zukünftig wahrnehmen können, dann laden wir Sie ein, Zustifter / Zustifterin zu werden. Sie stiften einen von Ihnen festgesetzten Betrag an die BDKJ-Stiftung. Der von Ihnen gestiftete Betrag fließt damit dem Stiftungskapital zu. Das Stiftungskapital wird jährlich angelegt bzw. verzinst. Aus diesen Finanzmitteln wird der Stiftungszweck, wie in der Satzung beschrieben, erfüllt. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie einmal eine Entscheidung zu Gunsten der Kinder- und Jugendarbeit treffen, aber jedes Jahr die katholische Kinder- und Jugend(verbands)-arbeit über das einmal in die Stiftung eingezahlte Kapital unterstützen. Während eine Spende nur einmal für einen gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden kann, wird der Stiftungszweck jedes Jahr aus den Erträgen erfüllt. Das Stiftungskapital bleibt unberührt. Eine Zustiftung ist für Sie eine gute Möglichkeit, mit Ihren Zuwendungen langfristig Wirkungen zu erzielen und sicher zu gehen, dass die Mittel für das verwandt werden, was Ihnen besonders wichtig ist! Natürlich erhalten Sie auch für Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Sprechen Sie uns gerne an! |



