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Die BDKJ-Stiftung fördert Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern,  Freizeitmaßnahmen, Projekte und Aktionen mit Modellcharakter.

Was gefördert werden soll:

  1. Bildungsmittel:     
    1. Seminare für ehrenamtliche Jugendleiter.
    2. Bildungsveranstaltungen der Verbände allgemein; die keine Förderung aus öffentlichen Mitteln erhalten können.
    3. Bildungsmaßnahmen des BDKJ/des Jugendreferates, die keine Förderung aus öffentlichen Mitteln erhalten können.
  2. Maßnahmen der Freizeit und Erholung.
    1. Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Verbände.
    2. Freizeit- und Erholungsmaßnahmen des BDKJ.
    3. Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Kirchengemeinden für Kinder und Jugendliche.
  3. Projekte, Aktionen mit Modellcharakter  (Bsp. Pfarrfest für Jugendliche, Oldenburger Jugendtag, Weltjugendtag)


Wer ist antragsberechtigt?

  1. Die Mitglieds- und Assoziationsverbände des BDKJ
  2. Die katholischen Kirchengemeinden
  3. Der BDKJ


Mögliche Empfänger:

  1. Die Mitglieds- und Assoziationsverbände des BDKJ
  2. Jugendgruppen und Initiativen aus den Kirchengemeinden
  3. Der BDKJ, Landesverband Oldenburg/das Jugendreferat des Bischöflich Münsterschen Offizialats

Vergaberichtlinie:

Das Vergabeverfahren der Stiftung des BDKJ im Landesverband Oldenburg ist in einer Vergaberichtlinie festgeschrieben und geregelt.

Diese Vergaberichtlinie finden sie hier zum Download (pdf, 39kb) .

Das Antragsformular steht nun zum Download bereit . Anträge können jeweils bis zum 1. April oder 1. Oktober eines jeden Jahres bei der Geschäftsführung der Stiftung eingereicht werden.

Auch das Formular für den Verwendungsnachweis steht zum Download bereit (pdf, 549 kb).

 

Termine

Bezirkszeltlagervorbereitungstreffen
Beginn: 24.05.2013, 17:00

Jugendgottesdienst in Lohne
Beginn: 26.05.2013, 18:00

Jugendgottesdienst im Dekanat Vechta
Beginn: 02.06.2013, 18:00


weitere ...

72-Stunden-Aktion

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